GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KUNDEN
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Website (s.u.) durch Kunden. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Website. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und gedruckt werden.
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, ALPHACOPTR GmbH, Korbinianstraße 5, 83024 Rosenheim, eingetragen beim Amtsgericht Rosenheim, vertreten durch die Geschäftsführer Sesto Fischer („ALPHACOPTR“), und Ihnen („Kunde“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Das gilt auch, wenn ALPHACOPTR der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Nutzung der Website
2.1. Beschreibung
2.1.1 ALPHACOPTR betreibt die Website unter ALPHACOPTR.com (und gegebenenfalls weitere alias wie ALPHACOPTR.de u.a.; im Folgenden allgemeingültig genannt: die „Website“). Über die Website können Kunden bei ALPHACOPTR die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen“) durch das Kontaktformular Drohnenaufträge beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Softwarefunktionen über ALPHACOPTR in Zusammenarbeit mit Drittanbietern gegen entsprechende Gebühren nutzen.
2.1.2 ALPHACOPTR führt die Drohnenflü̈ge entweder selbst durch, oder beauftragt selbständige, professionelle Drohnen-Piloten. Die Drohnenflüge können nur unter Vorbehalt der Wetterlage und sonstiger äußerer Umstände durchgeführt werden.
2.1.3 ALPHACOPTR wird auf Wunsch des Kunden nach Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten diese gemäß den Anforderungen des Kunden bereitstellen und aufbereitet. Die Anzahl der Luftbildaufnahmen wird im Angebot individuell festgelegt. „Aufbereiten“ bedeutet hierbei, dass ALPHACOPTR, unter Einsatz spezieller Software auf Basis der Luftbildaufnahmen/Daten Auswertungen erstellt oder sonstige vom Kunden gewünscht Aufbereitungsarbeiten ausführt.
2.1.4 Der Kunde wird nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Microsoft Azure Cloud bzw., wenn auch Aufbereitung verlangt war, nach Aufbereitung der Luftbildaufnahmen/Daten informiert und kann dann die (ggf. aufbereiteten) Luftbildaufnahmen/Daten über die Website mit einem individuellen, verschlüsselten Link zur freien Verwendung herunterladen. Ohne zusätzliche aktive ALPHACOPTR Mitgliedschaft ist dies jedoch maximal 90 Tage nach der Bereitstellung der Daten möglich.
2.2. Abschluss Nutzungsvertrag
2.2.1 Die Nutzung der Website setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen ALPHACOPTR und dem Kunden auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag“) voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2.2 Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Kunde Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.3) auch seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde eine natürliche Person ist und das dafür notwendige Mindestalter von 18. Lebensjahr vollendet hat. Ist der Kunde eine juristische Person, darf das Angebot nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen. Sollte der Kunde eine Privatperson sein, werden kommen gesonderte AGBs zum Tragen.
2.2.3 Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
2.2.4 ALPHACOPTR informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail und versendet eines entsprechenden Angebots inkl. Link mit aktuellen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Der Nutzungsvertrag kommt erst mit einer separaten Annahmeerklärung durch den Kunden zustande.
2.2.5 Der Kunde kann unmittelbar eine Anfrage auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags aufgeben (s. Ziffer 3.2.3). In diesem Fall umfasst die Übersendung des Angebots auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen- Vertrags gleichzeitig das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Website. Die Annahme des Angebots richtet sich in diesem Fall nach den Regelungen der 3.2.2 ff.
3. Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.1 Vertragsgegenstand
3.1.1 Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrages ist die Erfassung und Aufbereitung von Daten durch ALPHACOPTR bestimmter vom Kunden ausgewählter nichtöffentlicher Bereiche, für die der Kunde die erforderlichen Rechte eingeholt hat (Ziffer 3.5) bzw. Auf Wunsch gegen Gebühr von ALPHACOPTR eingeholt werden. ALPHACOPTR führt die Datenerfassung entweder selbst aus oder lässt dieses durch selbständige, professionelle Drohnen- Piloten ausführen.
3.1.2 Falls vom Kunden im Rahmen seiner Anfrage (Ziffer 3.2.3) entsprechend angegeben, umfassen die Angebote von ALPHACOPTR auch die Aufbereitung der erstellten Luftbildaufnahmen/Daten durch ALPHACOPTR. „Aufbereitung“ bedeutet hierbei, dass ALPHACOPTR, unter Einsatz spezieller Software, auf Basis der Luftbildaufnahmen/Daten bestimmte Datensätze erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.
3.2 Abschluss
3.2.1 Die Angebote auf der Website sind unverbindlich.
3.2.2 Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung und Auswertung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen-Vertrag“) kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.2.3 ff. zustande.
3.2.3 Der Kunde kann für die Bestellung und Auswertung individueller Dienstleistungen ein Angebot über das Kontaktformular anfragen. Diese Anfragen stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dar, mit der der Kunde lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber ALPHACOPTR signalisiert.
3.2.4 Einzelne Anfragen sind adressbezogen abzugeben. Pro Ort bzw. der Dienstleistungserbringung sowie Sonderbeauftragungen stellen separate Anfragen dar. P3.2.5 ALPHACOPTR informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang seiner Anfrage und übersendet ihm mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung sofern der Kunde noch nicht auf der Website registriert ist.
3.2.6 Auf Basis der Anfrage unterbreitet ALPHACOPTR ein oder mehrere Angebote auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags. Sofern nicht anders angegeben, ist das jeweilige Angebot ab Einstellung für 30 Tage gültig.
3.2.7 ALPHACOPTR informiert den Kunden über die Durchführbarkeit der gestellten Anfrage (2.3.2 S.1) und gibt im Falle der Durchführbarkeit ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags ab. Der Kunde kann das Angebot durch schriftliche Bestätigung annehmen. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde auch mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von ALPHACOPTR einverstanden.
3.2.8 Mit Bestätigung des Angebots hat der Kunde das betreffende Angebot von ALPHACOPTR auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags angenommen und der Luftbildaufnahmen-Vertrag ist zwischen ALPHACOPTR und dem Kunden zustande gekommen.
3.2.9 Unverzüglich nach Vertragsschluss sendet ALPHACOPTR dem Kunden eine Emailbestätigung über das Zustandekommen des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.2.10 Statt über das Kontaktformular der Website kann der Kunde seine Anfrage und die Angebotsannahme auch auf anderen Kommunikationswegen – beispielsweise per E-Mail, Telefon oder Fax – an ALPHACOPTR übermitteln.
3.2.11 Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs zur Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien – beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zu den etwaigen Besichtigungen – stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
3.3 Ausführungsfristen
3.3.1 Von ALPHACOPTR in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die vertraglichen Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
3.3.2 ALPHACOPTR kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen ALPHACOPTR gegenüber nicht nachkommt.
3.3.3 ALPHACOPTR haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die ALPHACOPTR nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse ALPHACOPTR die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist ALPHACOPTR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber ALPHACOPTR vom Vertrag zurücktreten.
3.3.4 Sollte ALPHACOPTR mit einer Leistung in Verzug sein oder wird ALPHACOPTR eine Leistung, gleich aus welchem Gründen, unmöglich, so ist die Haftung von ALPHACOPTR auf Schadensersatz gemäß Ziffer 3.11 beschränkt.
3.4 Paketbuchungen
3.4.1 Hat der Kunde einen Luftbildaufnahmen-Vertrag über mehrere Drohnenflü̈ge zur Erstellung und Auswertung von Luftbildaufnahmen/Daten abgeschlossen („Paketbuchung“), so erlischt der Anspruch des Kunden auf Durchführung der bis dahin noch nicht durchgeführten Drohnenflüge zwei Jahre nach Vertragsabschluss (Ausschlussfrist).
3.5 Pflichten des Kunden
3.5.1 Der Kunde versichert, Eigentümer des Bereichs zu sein, von dem Luftbildaufnahmen gemacht werden sollen, oder vom Eigentümer die Einwilligung zur Durchführung des Drohnenflugs und der Luftbildaufnahmen erhalten zu haben. Der Kunde stellt ALPHACOPTR anderenfalls von allen Ansprüchen des Eigentümers frei.
3.5.2. Nach Vereinbarung übernimmt ALPHACOPTR die Einholung von behördlichen Genehmigungen für die Aufnahmen.
3.5.2 Der Kunde erbringt die für die Durchführung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen. Insbesondere stellt der Kunde ALPHACOPTR unverzüglich etwaig erforderliche Unterlagen (bspw. Pläne des zu überfliegenden Geländes) zur Verfügung.
3.6 Wechselseitige Nutzungsrechts-Einräumung
3.6.1 ALPHACOPTR räumt dem Kunden mit Zahlungseingang der geschuldeten Vergütung (s. Ziffer 3.7) an den erstellten, ggf. aufbereiteten, Luftbildaufnahmen/Daten (das „Werk“) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
3.6.2 Der Lizenzgeber erhält laut zugrundeliegenden Auftrags zur Erstellung der Lichtbilder für die Überlassung der Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke eine einmalige Vergütung. Mit Bezahlung der einmaligen Vergütung verzichtet ALPHACOPTR ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG) und die Urheberbezeichnung. Auf Wunsch wird eine separate Nutzungsvereinbarung erstellt. Der Lizenzgeber erhält laut zugrundeliegenden Auftrags zur Erstellung der Lichtbilder für die Überlassung der Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke eine einmalige Vergütung.
3.6.3 Der Kunde räumt ALPHACOPTR folgende Rechte ein: Mit Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags, zeitlich auf den Zeitpunkt der Abnahme der Luftbildaufnahmen/Daten begrenzt, räumt der Kunde ALPHACOPTR im für die Erfüllung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Umfang Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere urheberrechtlich geschützten Bauwerken, ein, die sich in dem Bereich befinden, von dem ALPHACOPTR vertragsgemäß Luftbildaufnahmen/Daten erstellen soll. Das Recht umfasst insbesondere das einfache, räumlich unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht zur
– das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG),
– das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG),
– das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG),
– das Recht der öffentlichen Wiedergabe (einschließlich dem Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG), dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), dem Senderecht (§ 20 UrhG), dem Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21 UrhG), dem Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22 UrhG) und sämtliche mit vorstehenden Verwertungsrechten einhergehenden Nutzungsarten,
insbesondere die Nutzung der Lichtbilder
• in Prospekten aller Art,
• im Internet auf der jeweiligen Domain des Kunden
• Flyern, Plakaten, auf Messeveranstaltungen, in Ausstellungen, auf Give-Aways und sonstigen von Seiten der öffentlichen Hand eingesetzten Werbeartikel,
• weitere mögliche Entwicklungen in diesem Bereich,
• und sämtliche Bearbeitungsrechte, um die Lichtbilder nutzungsgerecht aufzubereiten (auch zu verkleinern oder zu vergrößern oder einzelne Bildausschnitte zu verwenden).
3.6.4 Der Kunde räumt ALPHACOPTR das Recht ein, sich für die Aufbereitung der Daten externer Dienstleister zu bedienen. Ferner räumt der Kunde ALPHACOPTR das Recht ein die Daten zu nutzen, um die ALPHACOPTR Website und Software (z.B. Auswertungs-Algorithmen) zu verbessern oder zu erweitern. Des Weiteren stimmt der Kunde zu, dass die Bilder als Referenz genutzt werden dürfen. Sollte der Kunde diesen nicht entsprechend, sollte dieser es unverzüglich nach Vertragsabschluss mitteilen.
3.6.5 Der Kunde versichert gegenüber ALPHACOPTR, dass er über die für die Rechtseinräumung nach vorstehender Ziffer 3.6.3 erforderlichen Rechte verfügt und dass ALPHACOPTR durch die gestatteten Nutzungen keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt ALPHACOPTR von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Rechte frei.
3.7 Abnahme
3.7.1 ALPHACOPTR informiert den Kunden per E-Mail, sobald die – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten zur Ansicht und zum Abruf durch den Kunden auf der Cloud bereitstehen.
3.7.2 Sofern der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Informations-E-Mail gemäß Ziffer 3.7.1 keine Erklärung zur Abnahme gegenüber ALPHACOPTR abgibt, gilt die Abnahme als erklärt. ALPHACOPTR wird den Kunden auf diese Folge in der Informations-E-Mail nochmals ausdrücklich hinweisen.
3.8 Vergütung, Zahlungsmodalitäten
3.8.1 Die auf dem Angebot angegebenen Preise verstehen sich ohne anfallendes USt., Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 (1) UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
3.8.2 Die Vergütung von ALPHACOPTR, ggf. einschließlich der Bearbeitungsgebühr und der einmaligen Nutzungsrechtgebühr, ist mit Abnahme (Ziffer 3.7) der – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten fällig.
3.8.3 Werden die Arbeiten vor Ort verzögert und ist diese Verzögerung nicht ALPHACOPTR anzulasten, so sind angemessene Mehrkosten durch Verzögerungszeiten, verlängerte Einsatzzeiten, zusätzliche Anfahrten vom Kunden zu tragen, außer anderweitig vereinbart.
3.8.4 Änderung des Einsatzortes oder der zu befliegenden Fläche kann Mehrkosten (z.B. Logistik- und Genehmigungsgebühren) mit sich bringen und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.8.5 ALPHACOPTR ist berechtigt, noch ausstehende Drohnenflü̈ge und ggf. Aufbereitungen der Luftbildaufnahmen/Daten nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn ALPHACOPTR nach Abschluss des Luftbildaufnahmen- Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von ALPHACOPTR durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
3.8.6 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage ab Bereitstellung der Daten.
3.9 Kündigung
3.9.1 Kündigt der Kunde den Luftbildaufnahmen-Vertrag gemäß § 649 BGB, so stehen ALPHACOPTR 10 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden vereinbarten Vergütung zu, es sei denn, ALPHACOPTR weist nach, dass ALPHACOPTR gemäß § 649 S. 2 BGB eine höhere Vergütung zusteht.
3.9.2 Kündigt oder storniert der Kunde weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt der durchzuführenden Arbeiten, z.B. Datenerfassung durch den Drohnenpiloten, so stehen ALPHACOPTR 50 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden vereinbarten Vergütung zu, bei weniger als 24 Stunden 75%, bei weniger als 12 Stunden 100%. Entstandene Genehmigungskosten werden zu 100% abgerechnet.
3.10 Mängelrechte
3.10.1 Sofern die – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten mangelhaft sind, ist der Kunde berechtigt, von ALPHACOPTR Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nachterfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl entweder zu mindern oder vom Luftbildaufnahmen-Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind die Mängelansprüche des Kunden gemäß § 634 BGB ausgeschlossen.
3.10.2 Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Kunden nach vorstehen-der Ziffer 3.10.1 beträgt ein Jahr ab Abnahme.
3.11 Haftung
3.11.1 Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet ALPHACOPTR gegenüber dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ALPHACOPTR nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3.11.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von ALPHACOPTR.
3.11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
3.12 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind, es sei denn, der Kunde kann von ALPHACOPTR die Beseitigung eines Mangels verlangen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, gemäß § 641 Abs. 3 BGB einen angemessenen Teil der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten.
4. Allgemeine Bestimmungen
4.1 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
4.1.1 Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen ALPHACOPTR und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.1.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von ALPHACOPTR für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausschließlich zuständig.
4.2 Vertragssprache
Der Nutzungsvertrag für die Website (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.
4.3 Datenschutzhinweis
ALPHACOPTR erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Kunden, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklä̈rung dargestellt.
4.4 Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden von ALPHACOPTR schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
4.5 Einschaltung Dritter, Übertragbarkeit
4.5.1 ALPHACOPTR ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen (vgl. auch Ziffern 2.1.2 und 3.1.1).
4.5.2 ALPHACOPTR ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Stand dieser Geschäftsbedingungen: Februar 2022
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